Neu: Barrierefreiheit und automatische Übersetzung
Von Beginn an hat die regio gmbh großen Wert auf die Mehrsprachigkeit der entwickelten Lösungen für Gewerbeflächen- und Immobilienportale sowie Unternehmensdatenbanken gelegt, um internationale Kontakte und Ansiedlungsgesuche zu fördern. Im niedersächsischen komsis-Portal wurde hierfür ein „native speaker“ engagiert, der regelmäßig die eingetragenen Gewerbeflächen und Standortprofile geprüft und bezüglich der Übersetzung auf den neuesten Stand gebracht hat.
In der Zwischenzeit sind die KI-gestützten Übersetzungstools aber so gut geworden, dass man die manuelle Übersetzung nicht mehr notwendigerweise benötigt. Wir setzen dafür den Übersetzungsdienst von DeepL ein, einer europäischen Lösung die sehr gute Übersetzungsqualität liefert und zudem z.B. im Vergleich zum Übersetzungsdienst von Google keine personenbezogenen Daten einsammelt und entsprechend bezüglich der DSG-VO unproblematisch einsetzbar ist. Die Integration des DeepL-Übersetzungsdienstes in unsere Lösungen konnte vor kurzem abgeschlossen und veröffentlicht werden. Wenn jetzt also ein Gewerbeobjekt oder ein Unternehmen neu eingetragen oder geändert wird, werden alle zu übersetzenden Informationen im Hintergrund an DeepL geschickt und der ins Englische übersetzte Text automatisch in den Suchdiensten verwendet. Es gibt also im Gegensatz zu früher auch keine durch die manuelle Bearbeitung entstehenden Verzögerungen bis der englische Text zur Verfügung steht.
Darüber hinaus wurden die Suchdienste unserer Lösungen in den letzten Monaten auch intensiv in Hinblick auf eine verbesserte Barrierefreiheit verbessert, so dass jetzt die EU-Umsetzungsnorm „Web Content Accessibility Guideline“ (WCAG) nach dem Kriterienkatalog „WCAG 2.2 AA“ weitestgehend erfüllt ist. Das gilt für die von uns betreuten Portale wie REGISonline.de und komsis.de, aber vor allem auch für die Partnerwebseiten von Kommunen, in die unsere Suchdienste integriert sind. Diese überwiegend kommunalen Webseiten ist die Barrierefreiheit bereits seit längerer Zeit rechtsverbindlich vorgeschrieben und wenn jetzt die jeweilige Webseite barrierefrei aufgestellt ist, dann gilt das genauso für die eingebundenen Suchdienste.
Von den jetzt veröffentlichten Erweiterungen profitieren alle Kunden unserer Lösungen ohne dass Zusatzaufträge vergeben werden müssen. Es bewährt sich der Ansatz, dass Weiterentwicklungen gemeinsam von allen Kunden mit getragen werden und mit den laufenden Jahresgebühren abgedeckt sind.
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